BMWi prüft eingeschränkte Vorfahrt für Ökostrom

Wie die Frankfurter Allgemeine am 26. Mai 2018 berichtet, prüft das Bundeswirtschaftsministerium, ein entscheidendes Privileg des Ökostroms einzuschränken – den Einspeisevorrang. Die Grünen schlagen Alarm.

Zur Stärkung der Erneuerbaren müssen andere Energieträger bei der Einspeisung bislang zurückstecken: Bevor Energie aus Kohle-, Atom- oder Gaskraftwerken eingespeist werden darf, dürfen sämtliche Wind-, Solar- und Biogaskraftwerken Strom einspeisen. Auch wenn das Netz voll ist, wird der Strom aus den Erneuerbaren bezahlt. Diese Netzeingriffe beliefen sich 2017 auf 1,2 Milliarden Euro.

Fachleute im Auftrag des Bundeswirtschaftsministeriums empfehlen nun in einem Gutachten ein Überdenken dieser Praxis. Dabei soll der Einspeisevorrang nicht fallen, sondern „gezielt und moderat weiterentwickelt und relativiert werden“. Dies sei technisch und ökonomisch sinnvoll.

Dem widersprechen die Grünen mit dem Hinweis, dass nicht der Ökostrom, sondern Kohle- und Atomstrom die Netze verstopft. Auch ein Sprecher der Umweltministerin Schulze urteilt, dass eine Einschränkung des Vorrangs nicht mit dem Ziel vereinbar sei, den Anteil der Erneuerbaren am Stromverbrauch bis 2030 auf 65 Prozent zu verdoppeln. Im BMWi gebe es dennoch Sympathien für eine Neuregelung.