Das Erneuerbare Energien Gesetz steht vor dem Umbruch: Ab 2017 wird die Ausbaukapazität ausgeschrieben. Zum Zuge sollen nur Windparks kommen, die mit der geringsten Einspeisevergütung auskommen. Kritiker warnen, dass kleine Bürgergenossenschaften so keine Chance gegen die Großinvestoren hätten. Ausnahmen sollen jetzt die Bürgerenergie retten, so berichtet die tageszeitung am 16. Februar 2016.
Bisher bekommen Betreiber von Windenergieanlagen gesetzlich vorgegebene Vergütungen. Diese sollen fast vollständig entfallen. Ab kommendem Jahr sollen Projektierer in einen Bieterwettstreit treten. Wer mit der geringsten Vergütung plant, erhält den Zuschuss und darf bauen.
An Ausschreibungen darf nur teilnehmen, wer bereits eine Genehmigung eingeholt hat. Da diese mit hohen Kosten verbunden ist, liegen die Planungskosten schnell im sechsstelligen Bereich. Kleinere Bürgergenossenschaften können da oft nicht mithalten – besonders da sie das Risiko tragen müssen, auf den Kosten sitzenzubleiben, sollten sie in den Auktionen den Kürzeren ziehen. Großinvestoren dagegen können nicht realisierte Projekte mit Gewinnen aus verwirklichten Projekten decken. Darum befürchten Kritiker, dass künftig nur noch Konzerne zum Zuge kommen. Dies decke sich auch mit Beobachtungen des Bundesverband WindEnergie (BWE) bei den Bieterverfahren in der Solarenergie.
Von spanischen Bieterverfahren wird berichtet, dass es dort zu massiven Verdrängungswettbewerben gekommen sei. Das Ergebnis: Einspeisevergütung gleich Null. Konkurrenz aus dem Feld geschlagen. Projekte unwirtschaftlich.
Als Reaktion auf die Kritik will das Bundeswirtschaftsministerium der Bürgerenergie nun mit Ausnahmen entgegenkommen: So sollen die Bürgergenossenschaften auch an den Auktionen teilnehmen können, ohne bereits die Genehmigung vorzulegen. Dies soll die Planungskosten um zwei Drittel senken. Für Vertreter des Bündnis Bürgerenergie gehen diese Ausnahmen nicht weit genug. Denn die Vorlaufkosten lägen immer noch bei 100.000 Euro pro Windenergieanlage. Daher fordern sie, Windparkprojekte mit bis zu sechs Anlagen von der Ausschreibungspflicht zu befreien.