Höchste bayrische Richter haben unlängst die umstrittene 10-H-Regelung für Windenergieanlagen bestätigt. Demnach müssen neue Anlagen mindestens zehn Mal so weit von Wohnhäusern entfernt gebaut werden, wie sie hoch sind. Während Windkraftgegner diese Regelung gerne auch in Brandenburg einführen würden, erteilte die Landesregierung diesen Plänen eine Absage, so berichtet die Märkische Oderzeitung am 11. Mai 2016.
Bereits 2014 erließ Bayern ein Gesetz, das die 10-H-Regelung für neue Windenergieanlagen vorsah. Grundlage war eine Öffnungsklausel im Bundesbaurecht, die allerdings 2015 auslief. Nach Urteil der bayrischen Richter ist die Regelung aber verfassungsgemäß.
Aus dem Infrastrukturministerium heißt es jedoch, dass die Abstandsregelung Bayerns keine Option für Brandenburg sei. Vielmehr sei die Regionalplanung der bessere Weg, Konflikte zwischen Bewohnern und Windenergie-Akteuren zu vermeiden.