EEG 2017: Erfolg Nr. 2: Arbeitsplatzabbau

Berlin, 9. August 2018: Die ersten Ausschreibungsrunden nach dem EEG 2017 sind abgeschlossen. Das Bundeswirtschaftsministerium feiert den Verfall der Einspeisevergütungen. Jetzt folgt die Quittung: Der deutsche Branchenprimus Enercon kündigt die Entlassung von 800 Mitarbeiter/innen an.

Wie die FAZ in mehreren Beiträgen vom 4. und 9.8.2018 berichtet, hat Enercon den Abbau von 800 Stellen vor allem bei eng mit dem Unternehmen verbundenen Zulieferern angekündigt. Die Reaktionen folgten prompt: Gewarnt wird vor dem Know-how- und Arbeitsplatz-Verlust nach dem Beispiel der Solarbranche – einst ein Vorzeigekind der Erneuerbaren in Deutschland, heute fast nicht mehr existent.. Gefordert werden die Sonderausschreibungen, die die Koalition angekündigt hatte, die aber bislang noch nicht auf den Weg gebracht wurden. Von ihnen erhofft sich die Industrie einen neuen Schub angesichts einbrechender Inlandsumsätze.

Allerdings verdeckt die Fokussierung auf die Sonderkontingente, dass es derzeit an anderer Stelle hakt. Denn selbst die letzten Ausschreibungen konnten nicht vollständig ausgeschöpft werden, weil es an genehmigten Projekten fehlt. Zahlreiche Genehmigungsverfahren stocken derzeit, die Auflagen für Projekte werden immer weiter verstärkt. Die begleitenden Untersuchungen, die die Projektierer auf den Weg bringen müssen, ufern immer weiter aus. Soll heißen, die Energiewende wird im Wesentlichen nicht durch das Ausschreibungsverfahren des EEG 2017 behindert, sondern bereits im Vorfeld.

Der Verweis von Bundeswirtschaftsminister Altmaier, es handele sich beim Arbeitsplatzabbau um „ein Stück normale Marktwirtschaft“ (FAZ vom 4.8.2018), geht zudem an der Sache vorbei. Die Anlagenhersteller und Projektierer haben sich mit ihren Projekten auf die neuen Verhältnisse eingestellt. Der Zeit- und Innovationsdruck ist zwar enorm und wird auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben. Aber im Grundsatz haben die Marktteilnehmer ihre Hausaufgaben gemacht. Jetzt kommt es darauf an, Projekte umzusetzen und zu betreiben. Wenn es denn die Genehmigungsbehörden zulassen.