Europäischer Gerichtshof: Ökostromförderung kann auf heimische Erzeuger beschränkt werden

Die EU-Staaten dürfen die Regelungen zur Einspeisevergütung von Ökostrom auf heimische Produzenten beschränken. So das Urteil des Europäischen Gerichtshofs am 1. Juli 2014. Deutsche Politiker sowie Wirtschafts- und Umweltverbände reagierten erleichtert, berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 2. Juli 2014.

Ein finnischer Windkraftanbieter, der seinen Strom unter anderem nach Schweden verkauft, hatte geklagt, da die schwedischen Behörden sich weigerten, ihm Zertifikate zuzuteilen, mit denen schwedische Produzenten ausgestattet werden. Die Richter in Luxemburg sahen darin zwar eine Beschränkung des freien Warenverkehrs. Diese sei aber legitim, da eine EU-Richtlinie von 2009 die EU-Länder nicht verpflichte, die Ökostromförderung auch auf Strom aus dem Ausland auszuweiten. Stattdessen sollte die Förderung da ansetzen, wo der Strom produziert wird – nicht wo er verbraucht wird. Hiermit bringe man zugleich nachhaltige Investitionen in Erneuerbare Energien voran.

Bei deutschen Politikern, Wirtschafts- und Umweltverbänden herrscht Erleichterung über das Urteil. Wirtschaftsminister Gabriel sah, so die FAZ, im EuGH-Urteil ein „klares und deutliches Signal für die weitere Förderung erneuerbarer Energien in Europa“. Außerdem gebe es nun Rechtssicherheit für die nationalen Fördersysteme.