Das „Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen“ vom 20.12.2022 regelt unter anderem, wie der Gesetzgeber höhere Erlöse von Windpark-Betreibern abschöpfen möchte. Wie diese Abschöpfung berechnet wird, lesen Sie in unserer Kundenmitteilung.
Kundenmitteilung-20230203-Abschoepfung_final