Kundenmitteilung: Gemeindebeteiligung nach § 6 EEG

Kommunen finanziell an Bestandsanlagen beteiligen – das EEG 2023 macht das für Betreiber von Windenergieanlagen nun möglich. Bis zu 0,2 Cent pro Kilowattstunde können so an die Gemeinden und in deren Haushalt fließen. Allerdings gibt es bei der Umsetzung einige Herausforderungen zu beachten. Mehr dazu lesen Sie in unserer Kundenmitteilung.

 

Kundenmitteilung 20240111 Gemeindebeteiligung Par6 EEG final