Kundenmitteilung: Meldungen von Zuwendungen

Neue Regeln für Transparenzmeldungen: Die Meldepflicht für staatliche Zuwendungen wie Marktprämien wurde angepasst. Jetzt müssen Meldungen im TAM-Portal der Übertragungsnetzbetreiber erfolgen. Dabei gelten neue Grenzwerte: 500 TEuro/Jahr für Altanlagen (Inbetriebnahme bis 31.12.2022) und 100 TEuro/Jahr für Neuanlagen (Inbetriebnahme nach dem 31.12.2022). Details dazu lesen Sie in unserer Kundenmitteilung.

 

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