Eine Studie der Deutschen WindGuard, präsentiert von der NATURSTROM AG und der Deutschen Umwelthilfe (DUH), warnt vor einem massiven Leistungsabbruch bei den Erneuerbaren im Jahr 2021. Ende 2020 endet die EEG-Vergütung für viele ältere Windenergieanlagen, die nicht repowert werden können. Um den Weiterbetrieb und damit die Energiewende zu sichern, müsste die Einspeisevergütung auch für solche Anlagen erhalten bleiben, fordern Fachleute. Analysen der REZ bestätigen das.
Am 31. Dezember 2020 endet die EEG-Vergütung für rund 6.000 Windenergieanlagen. Bis 2026 kommen jährlich rund 1.600 dazu. Es droht den Windparks der Rückbau aufgrund mangelnder Wirtschaftlichkeit, da sie am freien Markt nur einen Bruchteil der alten Vergütung erhalten. Geschieht dies, droht der Energiewende eine empfindliche Delle. Bei derzeitigen Strommarktpreisen von im Mittel 2,9 Cent pro Kilowattstunde ergibt ein Weiterbetrieb nur für sehr wenige Betreiber Sinn. In der Studie werden Rechenmodelle durchgespielt, wonach bei 3,5 Cent/kWh viele Anlagen weiterbetrieben werden könnten. Wirtschaftlich würde es für die meisten ab 4 Cent/kWh.
Wie eine Fallstudie der REZ in einem der von ihr betreuten Windparks zeigt, liegt die notwendige Einspeisevergütung, die ab 2021 für einen Weiterbetrieb notwendig wird, deutlich über dem ausgerufenen Betrag. Das liegt insbesondere an den Wartungskosten und den Kosten für den Tausch von Hauptkomponenten. In der Fallstudie handelt es sich um einen Windpark in Hessen an einem relativ windschwachen Standort mit fünf Enercon E40, die nicht repowert werden können.
Die Mindestbeträge, die für einen hinreichenden Service gezahlt werden müssen, betragen bereits mehr als 10 Prozent der heutigen Einnahmen. Das Risiko eines Großkomponentenaustauschs (Rotor, Gondel), der in dieser Leistungsklasse bis zu 200.000 Euro betragen kann, zwingt dazu, weitere 25 Prozent der Einnahmen als Rücklage einzuplanen. Selbst so vorbereitet, müssten mit den Lieferanten Zahlungspläne vereinbart werden, um den Austausch der Komponente bewältigen zu können. Wäre mehr als ein Tausch einer Hauptkomponente in zwei Jahren notwendig, dann müsste die Gesellschaft wahrscheinlich auf den Weiterbetrieb einer Anlage verzichten.
Den Grenzwert für die Einspeisevergütung setzt die REZ unter diesen Bedingungen bei 7 Cent/kWh an. Unter den heutigen Bedingungen und mit der Aussicht, dass die Vergütung für den Windpark, der Ende 2020 aus der EEG-Vergütung fällt, deutlich unter 5 Cent/kWh fallen wird, würde die Gesellschaft bereits jetzt darauf verzichten, eine Hauptkomponente auszutauschen. Der Abbau von Windparks in ähnlicher Situation beginnt also bereits jetzt – Jahre vor dem eigentlichen Termin.
Die Konsequenz ist, dass entweder schnell die Konditionen für Altanlagen ab 2021 verbessert und gesichert werden, oder die Windparks bereits jetzt in den schleichenden Abschied gehen. Ein wirtschaftlicher Selbstmord ist ihnen, angesichts oft auch unzutreffender Windprognosen, jedenfalls nicht zuzumuten.