Berlin, den 31. Januar 2020: Um den Widerstand gegen die Windkraft zu überwinden, bringt der SPD-Umweltpolitiker Matthias Miersch ein „Windbürgergeld“ in die Debatte. Windpark-Nachbarn sollen demnach finanziell entschädigt werden. Die Idee stößt allerdings auf zahlreiche Gegenstimmen, wie die Zeit am 2. und 3. Januar 2020 berichtet. Auch die REZ sieht ihre Akzeptanz-Maßnahmen klar im Vorteil.
Der Windenergie-Ausbau an Land ist im vergangenen Jahr dramatisch eingebrochen. Einer der Gründe sind die zahlreichen Klagen von Bürgerinitiativen, die sich gegen die Errichtung von Anlagen in ihrer Region stellen. Dagegen stehen die Ausbauziele der Bundesregierung, mit der die Zusagen zum Klimaschutz eingehalten werden können. Der Einbruch beim Ausbau der Windenergie ist also nicht im Sinne der Klimapolitik.
Um dem entgegenzuwirken, bringt der Bundestagsabgeordnete und SPD-Fraktionsvize Matthias Miersch nun „direkte finanzielle Anreize“ ins Spiel. Demnach sollen Bürgerinnen und Bürger, die Windenergieanlagen in ihrer Nachbarschaft dulden, ein „Windbürgergeld“ erhalten.
Sicherlich ist es positiv, dass die Debatte, wie man die Akzeptanz für die Windenergie in der Bevölkerung erhöhen kann, nun endlich in der Politik konkretisiert wird. Doch ein direkter „Windbonus“ wirft bisweilen einige Fragen auf: Wer genau erhält die Zahlung? Und vor allem: wer nicht? Nur Hauseigentümer oder auch Mieter? Muss sie versteuert und etwa beim Hartz-4-Satz angerechnet werden?
Auch Jörg Sommer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Umweltstiftung, äußert im Interview mit der Zeit vom 7. Januar 2020 Skepsis. Er befürchtet eine sich vertiefende Spaltung in der Gesellschaft. Was passiert, wenn ein Anwohner die Entschädigung erhält, ein anderer aber nicht, obwohl dessen Haus nur ein paar Meter weiter weg steht? Und weiter: Wenn Bürgerinnen und Bürger in der Nähe von Windenergieanlagen Geld erhalten, warum dann nicht auch die, die an vielbefahrenen Straßen leben?
Wie man den Zuspruch in der Bevölkerung effektiver und nachhaltiger stärken kann, zeigen die von der REZ entwickelten und vom REZ-Kunden MLK etablierten Maßnahmen. Im Gegensatz zum Verteilen von Geldern nach dem Gießkannenprinzip, um die Bürgerinnen und Bürger zum Stillhalten zu bewegen, sollte man sie beteiligen – wie etwa mit dem Anrainerstrom.
Hiermit werden die Kosten für grünen, regional produzierten Strom reduziert – exklusiv für Windpark-Nachbarn. Mit der Grünen Spareinlage erhalten auch Kleinanleger in Niedrigzinszeiten attraktive Zinserträge. Durch Patenschaften für Kindergärten und Vereine zeigen Windpark-Betreiber ihr Engagement vor Ort. Und mit genossenschaftlich organisierten Windenergie-Projekten können Anwohner selbst an der Energiewende teilnehmen.
So sehen die Bürgerinnen und Bürger, dass Anlagen im Umfeld ihres Wohnortes für sie vorteilhaft sein können. Sie fühlen sich mitgenommen und als aktiver Part der Energiewende – statt sich bloß dafür bezahlen zu lassen, nicht Widerstand zu leisten.