Stadt Forst klagt gegen Untersagung des Windparks Bademeusel

Wie die Lausitzer Rundschau berichtet, akzeptiert die Stadtverwaltung Forst die Untersagung des Bauplanungsverfahrens nicht. Mit der Klage wolle man in erster Linie aber nicht den Windpark durchsetzen. Vor allem versuche man Schadensersatzforderungen des Investors zu vermeiden.

Bereits Ende Juni hatte die Gemeinsame Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL) die Pläne für die Aufstellung von 30 Windkraftanlagen zwischen Groß und Klein Bademeusel gestoppt, so die Zeitung. Grund dafür war der Teilregionalplan Wind der regionalen Planungsgemeinschaft Spreewald-Lausitz, in dem Bademeusel nicht als Eignungsfläche für Windanlagen vorgesehen ist. Dieser Plan hat aber bisher keine Rechtsgültigkeit. Trotzdem wird das Verfahren in Forst damit für zwei Jahre auf Eis gelegt.

Für die Stadtverwaltung ist dies ein klarer Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinde. Zudem befürchte man hohe Schadensersatzansprüche des Investors. Dieser prüfe derzeit seine Pläne mit einem einfachen Verfahren nach Bundes-Immissionsschutz-Gesetz durchzusetzen, zitiert das Blatt Bauamtschefin Heike Baerwald.

Ilona Leske von der Initiative gegen Windräder im Wald ist dagegen überzeugt, dass die Stadt den Bau des Windparks mit ihrer Klage erzwingen möchte. Wie die Lausitzer Rundschau weiter berichtet, sehen sich die Stadtverordneten darum in der Pflicht, die Bürger über die Motive ihrer Reaktion zu informieren. Bis zum 6. Oktober muss die Stadt nun die Klage beim Verwaltungsgericht in Potsdam begründen. Dazu wurde bereits ein Fachanwalt beauftragt.