Präsentationen: Einführung in die kaufmännische Betriebsführung von Windparks

Im Zuge eines BWE-Seminars hat sich REZ-Geschäftsführer Prof. Dr. Walter Delabar einmal mehr für die Fortbildung von Betriebsführern engagiert. Mitte Oktober zeigte er, wie sich ein Windpark steuern lässt – vor allem über die Liquiditätsplanung und -nachführung. Hier haben Sie einen Einblick in alle vier Teile der Präsentation:      

Flyer: Bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung gemeinsam angehen

Mit einer Bedarfsgerechten Nachtkennzeichnung (BNK) soll vor allem der Anrainerschutz weiter ausgebaut werden. Das ist eine gute Sache. Allerdings gilt es, bei der Umsetzung einige Hindernissen aus dem Weg zu räumen. Die REZ hat darum ein Lösungskonzept entwickelt: eine BNK-Betreibergesellschaft. Mehr dazu lesen Sie im folgenden Flyer.

Kundenmitteilung: Störungen im Mailverkehr

Von Zeit zu Zeit kommt es vor, dass Mails an die REZ abgewiesen werden. Schuld sind meist Anhänge in veralteten Datei-Formaten. Sollten darüber hinaus Mails ohne kritischen Anhang nicht zugestellt werden, bitten wir um Nachricht. Mehr dazu lesen Sie in unserer Kundenmitteilung.

Vortrag: Bewerten ist besser

Der vierte und letzte Teil des Vortrags von REZ-Geschäftsführer Prof. Dr. Walter Delabar beim BWE zeigte, wie sich ein Windpark wirtschaftlich bewerten lässt.

Vortrag: Vertrauen ist gut …

Im dritten Teil seiner Vortrags beim BWE gewährte Prof. Dr. Walter Delabar einen Blick in die Praxis – zum Thema Liquiditätsanalyse.

Vortrag: In der Eurozone

Im zweiten Teil des Vortrags, den REZ-Geschäftsführer Prof. Dr. Walter Delabar im Zuge von Seminaren beim Bundesverbandes WindEnergie (BWE) gehalten hat, ging es um Grundlagen der Liquiditätsplanung.

Vortrag: Es geht voran …

Bei Seminaren des Bundesverbandes WindEnergie (BWE) hat REZ-Geschäftsführer Prof. Dr. Walter Delabar sein Wissen mit Kolleginnen und Kollegen aus der Branche geteilt. Im ersten Teil ging es um Aufgaben der Betriebsführung, Kosten und Erlöse beim Betrieb von Windparks und das Reporting.

Kundenmitteilung: Energie‐Monitoring 2019

Binnen einer kurzen Frist – bis zum 18.04.2019 – führt die Bundesnetzagentur das Energie-Monitoring 2019 durch. Betreiber von Energieerzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als 10 Megawatt Nennleistung müssen mithilfe eines Fragebogens Daten für 2018 melden. Die REZ wird die Meldungen für die von ihr betreuten Windparks vornehmen. Mehr dazu lesen Sie in unserer Kundenmitteilung. weiterlesen

Kundenmitteilung: EEG‐Umlage für Windparks?

Selbsterzeugter Strom, der zum Betrieb von Windenergieanlagen genutzt wird, ist grundsätzlich von der EEG-Umlage befreit. Doch es gibt Konstellationen, die dem BWE zufolge strittig sind. Für Rechtssicherheit haben wir unseren Standpunkt hierzu zur Prüfung an die Netzbetreiber gesendet. Mehr dazu lesen Sie in unserer Kundenmitteilung.